Schutzkonzept Ev.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck

PRÄAMBEL (aus dem Leitbild der Kirchengemeinde)

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A) Was wir glauben
Gott ist uns Menschen nahe durch die Luft, die wir atmen, den Wind, den wir spüren, die Musik, die wir hören. Durch Jesus und den Geist, der durch ihn in die Welt gekommen ist, gibt uns Gottes Nähe Kraft und das Gefühl, nicht allein zu sein. Nähe ist ein Weg, um Liebe zu zeigen und Liebe zu erleben. Da, wo Nähe nicht erdrückt, erfüllt sie ein tiefes menschliches Bedürfnis. Deshalb wollen wir Räume der Begegnung mit der Nähe Gottes eröffnen – im Hören, im Singen, im Gebet.

Wir glauben daran, dass Gott uns Menschen immer schon nahe ist. Deshalb können wir uns ihm nähern. Wie Essen und Musik ist Gottes Nähe: Lebensnotwendig und ein Grund zur Freude, die von einem neuen Leben singt.

B) Was wir wollen
Wir wollen für die Menschen vor Ort da sein und ihnen die frohe Botschaft bringen – in allen Lebensbezügen. Davon zeugen lebendige Gottesdienste, vielfältige Angebote für Kinder- und Jugendliche, eine breitgefächerte kirchenmusikalische Arbeit und ein hohes ehrenamtliches Engagement von jung und alt. Dazu gehört auch die Bereitschaft, die eigenen Mauern zu verlassen und die alltäglichen Lebensräume mit ihren Sorgen und Hoffnungsbildern wahrzunehmen.

Wir wollen den Menschen Räume der Begegnung eröffnen und entwickeln neue Ideen für unsere Kirche als Ort der Gastfreundschaft. Wir setzen uns ein für eine Kultur gegenseitiger Wertschätzung und Nächstenliebe.

Wen wir besonders schützen
Wir verstehen unsere Kirchengemeinde als Schutz- und Kompetenzort der Generationen. Dieses Schutzkonzept haben wir bewusst erstellt, um insbesondere die Kinder- und Jugendlichen bei uns zu schützen.

Jedes 5. Kind in Deutschland erfährt Übergriffe und sexualisierte Gewalt. Diese Kinder werden erwachsen. Sie alle sind in unseren Gemeinden und der Nachbarschaft. Wir haben uns daher mit dem Thema sexualisierte Gewalt befasst, können diese definieren und kennen die Dynamik von Täter*innen und Betroffenen.

Dieses Konzept soll die Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt schützen, die schon verbal beginnen kann. Wir setzen uns ein gegen Mobbing, Ausgrenzung, Missachtung und jedwede Form der Ausnutzung von Strukturen und Machtgefällen.

1. Kooperation mit Beratungsstellen

Wir sind uns bewusst, dass sich kein Kind alleine vor sexualisierter Gewalt schützen kann. Und wir sind uns bewusst, dass keine erwachsene Bezugsperson ein Kind oder Jugendliche*n alleine schützen kann.

Wir sind uns bewusst, dass die Erfahrung sexualisierter Gewalt sich auf alle Bereiche des Lebens auswirken kann: Körperlich, psychisch, sozial und in der Sexualität.

wir sind uns bewusst, dass die Reaktion des Umfeldes und der Umgang mit den Betroffenen für das Ausmaß der Folgen sexualisierter Gewalt wichtig ist. Wird der betroffenen Person geglaubt, wird sie unterstützt, geachtet und gestärkt, können die Folgen deutlich geringer sein!

Wir kooperieren mit internen kirchlichen und kirchennahen sowie mit externen Fachberatungsstellen.

Netzwerk für Kindeswohl in Großhansdorf
Kontaktperson Martin Gebhardt (nicht verwandt oder verschwägert)
(Allg. sozialer Dienst ASD) Tel: 04531-1603578
Mail: s.schmidt@kreis-stormarn.de
Akutes Krisenmanagement / Beratung in Krisensituationen (24h)
04531 19222. 

Fachstelle Prävention
Danziger Straße 15-17 20099 Hamburg
Tel: +49 40 51 90 00 470
Mail: fachstelle.praevention@kirche-hamburg-ost.de

unabhängige Meldebeauftragte
Jette Heinrich
040 51 90 00 472
Mobil 0176 95 19 896

Fachreferent Schutzkonzepte
Oliver Krause
040 51 90 00 474

Fachreferat Kinderschutz Kita
Lena Danneberg
040 51 90 00 746

Martina Hartmann
040 51 90 00 777

Externe Beratungsstellen
www.nexus-hamburg.de
UNA - Unabhängige Ansprechstelle der Nordkirche
0800 0220099

Beratung und Hilfe wird auch für die Personen geboten,
die eines grenzverletzenden Verhaltens beschuldigt werden:
über Fachstelle Prävention (Kontakt siehe oben) oder direkt an:
Hamburger Gewaltschutzzentrum – 040 28 00 39 50 474
UKE-Telefonsprechstunde bei laufendem Verfahren – 040 74 10 52 225

Anfragen und Beratung sind überall auch anonym möglich.

2. Partizipation

Partizipation ist ein (UN-Kinder-)Recht und kein Zugeständnis. Wir verstehen Partizipation daher als Querschnittaufgabe, die von allen geübt werden muss. Sie gleicht bestehende Machtgefälle an und entzieht Täter*innen so tendenziell die Grundlage für Übergriffe.

Der Grad der Partizipation wird aufgabenspezifisch entschieden. Die Methoden der Partizipation werden von bzw. mit den Gruppen gemeinsam entwickelt. So können durch vielfältige Methoden alle entsprechend ihrer Fähigkeit partizipieren.

Wir sind uns bewusst, dass

  • es wichtig ist, erwachsene Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen zu informieren und zu stärken.

  • Erwachsene trotzdem die Verantwortung zu tragen haben.

  • Primärprävention niemals zuerst bei Kindern ansetzt, sondern Erwachsene stets in der Verantwortung dafür belässt, den Schutz von Kindern sicher zu stellen.

  • Methodik und Inhalte der Prävention zielgruppenorientiert sein sollen. So können beispielsweise kleine Kinder gestärkt werden, ohne sie dabei zu verängstigen.

  • Prävention dann am besten wirkt, wenn sie in den unterschiedlichen Entwicklungsphasen von Kindern und Jugendlichen regelmäßig wiederkehrend Impulse setzt.

Wir verpflichten uns, Entscheidungen zu treffen, die für die Entwicklung und Umsetzung des Schutzkonzeptes in den jeweiligen Gruppen und Angeboten notwendig sind. Gemeinsam mit der Leitung der jeweiligen Formate wird vom Kirchengemeinderat, unter Berücksichtigung des Partizipationsgrads, bestimmt, mit welcher Methode die Eltern, Kinder und Jugendlichen beteiligt werden sollen.

Fortbildungsangebote, wie das Modul zur Kindeswohlgefährdung im Rahmen der Evangelischen Jugend, sollen regelmäßig, mind. jedoch alle zwei Jahre, angeboten werden. Die Teilnahme ist für alle Mitarbeitenden verpflichtend, die leitend in den Angeboten und Gruppen für Kinder und Jugendliche tätig sind oder sich engagieren.

Diese Personengruppe hat auch in den vorgeschriebenen Abständen ein aktualisiertes erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

Alle Ehrenamtlichen, die sich in der Evangelischen Jugend engagieren, unterzeichnen eine Selbstverpflichtung (siehe Anlage). Gleichwie es unser Selbstverständnis als Kirchengemeinde ist, Grenzüberschreitungen auch in unseren anderen Angeboten und Aktivitäten bewusst wahrzunehmen, in geeigneter Weise zu thematisieren und bei Bedarf unsere Beobachtungen den Beauftragten mitzuteilen.

Vertrauen und Schutz in Balance bringen
Wir analysieren mit den Beteiligten unsere Angebotsformate im Blick auf Strukturen und Gefahrenpotentiale. Wir schärfen unsere Wahrnehmung für die Bedürfnisse der uns anvertrauten Menschen. Ihnen wollen wir Rechnung tragen und uns dabei sicher fühlen obwohl bzw. gerade weil wir um die Risiken wissen.

Wir wissen auch um die „verletzlichen“ Stellen im baulichen Bereich oder im Einstellungsverfahren. Mit der Risikoanalyse, die wir jährlich neu überprüfen und für uns intern reflektieren, verfolgen wir systematisch die Frage, welche Bedingungen Täter*innen vor Ort nutzen könnten, um sexuelle Gewalt vorzubereiten und zu verüben. Die Ergebnisse beziehen wir in unsere Überlegungen ein, welche konzeptionellen, personellen, strukturellen und kulturellen Verbesserungen im Sinne des (Kinder-) Schutzes erforderlich sind. Wir achten auf

  • Klare und transparente Machtstrukturen und Entscheidungswege

  • Partizipation

  • Rollenbewussten Umgang mit Nähe und Distanz auch in sozialen Medien

  • Eine Kultur der Offenheit

  • Kultur der Achtsamkeit

  • Beschwerdemöglichkeiten

  • Eignungsverfahren zur Personalauswahl qualifizierte Mitarbeiter*innen

  • Fortbildungen

  • Verhaltenskodex und fachliche Kontrolle zum grenzwahrenden Umgang

  • (Selbst)- Reflexion der Mitarbeiter*innen

  • Sprachfähigkeit

  • Offenheit für Veränderungen

Wir entscheiden im Kirchengemeinderat, wer die Schutzmaßnahmen umsetzt und beraten gemeinsam, wer daran beteiligt werden sollte. Bei Bedarf stellen wir die finanziellen und personellen Ressourcen dafür zur Verfügung. Wir schauen nach einem halben Jahr darauf, ob sich die Situation verbessert hat. Wir nehmen uns gebührend Zeit für die Entscheidung!

4. Mitarbeitende führen und schützen
In unserer Kirchengemeinde ist der Personalverantwortliche für das erweiterte Führungszeugnis verantwortlich: Pastor Dr. Matti Schindehütte. Der Personalverantwortliche unserer Kirchengemeinde meldet der Personalabteilung des Kirchenkreises Hamburg Ost die Hauptamtlichen im kinder- und jugendnahen Bereich, damit das Verfahren „erweitertes Führungszeugnis“ durchgeführt werden kann.

Im Bereich der Evangelischen Jugend übernimmt Diakonin Jutta Holst die Verantwortung für den Nachweis bei leitenden Ehrenamtlichen in kinder- und jugendnahen Bereichen. Anhand des Prüfschemas A-B für Risikoeinschätzung (siehe Anhang) wird eine Liste geführt, wer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt. Wir erstellen und versenden ein Anschreiben/ eine schriftliche Aufforderung, sowie eine Einladung zum Personalgespräch an alle Personen, die eine Unbedenklichkeitsbestätigung benötigen.

Die Verantwortlichen übernehmen die Einsichtnahme der erweiterten Führungszeugnisse, führen das Personalgespräch und stellen ggf. die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Sie führen eine Liste derer, denen die Unbedenklichkeitserklärung verweigert wurde und löschen die Namen nach drei Monaten. Sie sichern die Unbedenklichkeitserklärungen sowie die Liste der verweigerten Unbedenklichkeitserklärungen vor dem Zugriff Dritter!       

Nach fünf Jahren wird eine neue Unbedenklichkeitserklärung benötigt, zu der die Verantwortlichen auffordern. Die Namensliste wird jährlich auf Aktualität geprüft.

Wir sind uns bewusst, dass

  • ein verantwortungsvoller Umgang miteinander durch formulierte Regeln als Orientierungsrahmen einem grenzachtenden Miteinander dienen.

  • gemeinsam besprochene Regeln in den Gruppen, Menschen vor Grenzverletzungen und sexueller Gewalt schützen können, und den Graubereich zwischen normalem und grenzüberschreitendem Verhalten verkleinern.

  • Gruppenregeln ein fachlich adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis sicherstellen.

  • der Umgang miteinander in unserer Kirchgemeinde partizipativ erarbeitet werden soll, um möglichst genau auf die entsprechenden Zielgruppen bzw. die Arbeitsbereiche zugeschnitten zu sein.

Beschwerde

Wir sind uns bewusst, dass...

  • sexualisierte Gewalt sich in der Regel langsam und systematisch steigert.

  • unsere Kirchengemeinde über das Beschwerdemanagement die Möglichkeit hat, einen Raum zu schaffen, um frühzeitig unangenehme Dinge ansprechen zu können, bevor sich daraus „Schlimmeres“ entwickelt.

  • das Beschwerdemanagement dazu möglichst breit aufgestellt sein muss, so dass positive und negative Feedback-Erfahrungen in Bereichen geschaffen werden, die emotional nicht verletzend sind.

  • das Beschwerdemanagement so vielfältig sein muss, dass alle Gemeindeglieder davon profitieren können.

Beschweren kann man sich bei uns in der Kirchengemeinde bei den Ansprechpersonen persönlich oder über eine Rückmeldebox, die sich am Gemeindehaus befindet. Zum Beispiel über:

  • strafbares Verhalten

  • Verhalten zur Befriedigung eigener Bedürfnisse, ohne die Interessen anderer zu berücksichtigen

  • unbedachte Machtausübung

  • bewusstes Nichtreagieren, wo Reaktion erforderlich wäre

  • Verletzung des Verhaltenskodex bzw.  Nichteinhaltung vereinbarter Regeln in Gruppen/Einrichtungen

6. Ernstfall Missbrauch

Wir sind uns bewusst, dass:

  • ein Handlungsplan allen Menschen in der Gemeinde die Sicherheit gibt, dass im Notfall ein geordnetes Verfahren greift. Diese Sicherheit ermöglicht die emotionale Bereitschaft, hinzusehen und aktiv zu werden.

  • der Schutz potentiell Betroffener oberste Priorität hat.

  • ein Handlungsplan bereits im Vorfeld festlegt, wer verantwortlich ist und wen man unterstützend hinzuziehen kann. Niemand kann und soll alles alleine regeln! Der Verfahrensablauf umfasst alle Schritte von der Abklärung einer ersten Vermutung, über Schutzmaßnahmen, Strafanzeige und Rehabilitationsverfahren... bis hin zur Aufarbeitung.

In unserer Gemeinde richten wir uns nach dem Verfahrensablauf der Meldebeauftragten der Fachstelle Prävention des Kirchenkreises Hamburg Ost (siehe Kontakte).

Ansprechperson zum Thema sexualisierte Gewalt bei Kindern und Jugendlichen in unserer Kirchengemeinde sind:

  1. Angelika Woge

  2. Dr. Karl Holger Lose

Erreichbar sind die Ansprechpersonen per E-Mail: schutzkonzept@kirche-ghd.de  

Die Ansprechpersonen sind mit dem Handlungsplan vertraut und sind zur Teilnahme an Fortbildungen verpflichtet.

Handlungsplan der Ansprechpersonen:
Für den Ernstfall, dass wir von einem Missbrauchsvorwurf in unserer Gemeinde erfahren, der sich gegen eine*n unserer Mitarbeitenden oder Ehrenamtlichen richtet, oder wenn sich in unserer Gemeinde jemand an uns wendet und selbst Opfer von sexualisierter Gewalt geworden ist, wissen wir, was zu tun ist:

  • Wir bewahren Ruhe und treffen in keinem Fall voreilige Entscheidungen. Wir konfrontieren niemanden mit diesem Verdacht oder Vorwürfen, dazu bedarf es einer sorgfältigen, fachlichen Vorgehensweise.

  • Wir hören dem Menschen, der sich an uns wendet, aufmerksam zu, bewerten das Erzählte nicht. Wir bestärken die Person darin, dass es richtig war, sich mitzuteilen. Wir stellen möglichst keine weiterführenden Fragen.

  • Wir schützen Betroffene oder Dritte vor weiteren Übergriffen. Akute Gefahrensituationen sind unverzüglich zu beenden.

  • Wir dokumentieren unbedingt wertfrei den geschilderten Sachverhalt (Beteiligte, Geschehen, Ort, Zeit, weitere Schritte).

  • Wir holen uns Hilfe bei der unabhängigen Meldebeauftragten des Kirchenkreises Hamburg-Ost. Sie unterstützt und berät uns gern! Sie veranlasst alle erforderlichen Schritte in Rückkoppelung mit unserer Gemeinde oder Einrichtung. Wir wissen, wir sind nicht allein!

  • Wir sind uns bewusst, dass es für Kindertagesstätten und Jugendhilfeeinrichtungen bereits verbindliche Handlungskonzepte gibt.

  • Bei Presseanfragen verweisen wir auf die Pressestelle des Kirchenkreises: Remmer Koch, Tel. 0151 19519804.

 

Die Ansprechpersonen können zwischen Sach- und Reflexionsdokumentation unterscheiden: 

Die Sachdokumentation enthält immer:

  • Datum und Anlass der Vermutung für das Vorliegen sexualisierter Gewalt

  • Beobachtungen und Berichte, möglichst in wörtlicher Rede (auch vermeintlich kleine Details sind später hilfreich)  

  • Namen und Kontaktdaten der berichtenden Person 

  • protokollierende Person 

  • hinzugezogene Stellen, informierte Personen (zum Beispiel Kolleg*innen)

  • Absprachen, Schritte, die geplant beziehungsweise durchgeführt wurden

  • Begründungen für Entscheidungen 

  • Empfehlungen von externen Stellen  

Bei der Reflexionsdokumentation geht es darum,

  • sich seiner Gefühle bewusst zu sein,

  • genau festzuhalten, welche Informationen von wem kommen,

  • nach weiteren Erklärungsmöglichkeiten zu suchen,

  • Handlungsschritte abzuwägen

Unterstützungshilfen

Wir sind uns bewusst, dass

  • die Nordkirche eine Kommission eingerichtet hat. Diese bietet Betroffenen von sexualisierter Gewalt oder sexuellen Grenzverletzungen im Bereich der Nordkirche Hilfe in Form von Gesprächen und individuellen Unterstützungsleistungen an.

  • das Angebot zuzuhören, erlittenes Unrecht wahrzunehmen, die Verantwortung der Institution anzuerkennen, sich mit dem, was durch kirchliche Mitarbeitende geschehen ist, auseinanderzusetzen dazugehören.

  • die Kommission im Dialog mit Betroffenen diesen angemessene Hilfeleistungen oder individuell passende Unterstützung zukommen lassen möchte.

Unterstützungsleistung

Ansprechstelle in der Unterstützungsleistungskommission (ULK) in der Nordkirche ist die Stabsstelle Prävention - Fachstelle der Nordkirche gegen sexualisierte Gewalt Fruchtallee 17 20259 Hamburg
Tel +49 40 4321-6769-0
info@praevention.nordkirche.de
www.kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de

Ansprechstelle für Unterstützungsleistungen aus dem Kirchenkreis Hamburg-Ost ist die Fachstelle, Danziger Str. 15-17 20099 Hamburg
Tel: +49 40 51 90 00 470, Mail: fachstelle.praevention@kirche-hamburg-ost.de

Die/ der Ansprechpartner*in für Unterstützungsleistungen unserer Kirchengemeinde ist:
Bettina Wache-Möhle, Vorsitz im Kirchengemeinderat , Kirchenbüro, Tel.: 04102 697423.

Verantwortlich für die Vergabe etwaiger ist der Finanz- und Verwaltungsausschuss.

Rehabilitation

Wir sind uns bewusst, dass:

  • Rehabilitationsverfahren elementarer Bestandteil eines Schutzkonzeptes, insbesondere des Handlungsplanes im Ernstfall sind.

  • die Existenz des Rehabilitationsverfahrens Menschen ermutigt, potentielle Grenzverletzungen anzusprechen.

  • Mitarbeitende sich gestärkt und geschützt fühlen, insbesondere in der Arbeit mit herausfordernden Zielgruppen.

Da Konzepte für Rehabilitationsverfahren oft noch am Anfang stehen, erklären wir uns bereit, im Ernstfall mit unseren Ansprechpersonen die notwendigen Schritte zu erwägen und Ressourcen freizusetzen.

Der Fokus liegt bei der zu rehabilitierenden Person. Zur Nachsorge werden auch externe Hilfen hinzugezogen (und bezahlt). Des weiteren wird geprüft, ob und in welcher Höhe entstandene Kosten für juristische, therapeutische oder andere Unterstützung der zu Unrecht beschuldigten Person getragen werden.

Auch Teams, Kinder- und Jugendgruppen, Leitungsgremien etc. werden professionell begleitet.

Die Ansprechpersonen stehen für Gespräche zur Verfügung, bis die Institution und die beteiligten Personen einen gemeinsamen (rituellen) Abschluss gefunden haben. Dieser wird bewusst geplant, terminiert und durchgeführt.

Alle Schritte des Verfahrens sind zu dokumentieren.

An diesen Entscheidungen hat mitgewirkt: Anna M., Almut Gebhardt, Jutta Holst, Marina Gliewe, Dr. Matti Schindehütte im Rahmen der Schulung im Kirchenkreis.
Beschlossen vom Kirchengemeinderat am 28.3.2022.
Die Entscheidung werden vom Kirchengemeinderat regelmäßig überprüft.

ANHANG

Selbstverpflichtung für

Das Projekt / Die Freizeit / Die Veranstaltung


________________________________________________________________

lebt durch vertrauensvolle Beziehungen von Menschen untereinander. Dieses Vertrauen darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden. Mit dieser Selbstverpflichtung möchten wir zum Wohl der Kinderdeine eigene Wahrnehmung schärfen, ein Gefühl der Mitverantwortung festigen und unseren persönlichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen verbessern. Je mehr Menschen sich dazu stellen, desto besser wird eine starke Kultur der Offenheit und des Hinsehens und Hinhörens geschaffen.

Diesen Feststellungen stimme ich zu und bestätige,

_________________________________________
(In Druckbuchstaben: Vor- und Zuname)

dass ich nicht wegen eines Deliktes im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch verurteilt* bin oder ein solches Verfahren gegen mich anhängig ist. Unwahre Angaben können zu einem Ausschluss aus dem Projekt / der Freizeit / der Veranstaltung führen und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
*(§72a ABS.1 SGB VIII. Details s. Anhang)

Ich verpflichte mich des Weiteren, 

  1. die Rechte junger Menschen ungeachtet ihrer Identitätsmerkmale (Herkunft, Religion, Geschlecht) zu achten.

  2. alles dafür zu tun, dass während der Zeit keine Grenzverletzungen, kein sexueller Missbrauch und keine sexualisierte Gewalt möglich werden.

  3. die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der teilnehmenden Kinder und Teamer/-innen zu respektieren.

  4. selbst auf abwertendes Verhalten zu verzichten und gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten aktiv Stellung zu beziehen.

  5. Grenzüberschreitungen durch Andere in den Gruppen, bei Angeboten und Aktivitäten bewusst wahrzunehmen, in geeigneter Weise zu thematisieren und bei Bedarf meine Beobachtungen dem Kernteam mitzuteilen.

Diese Selbstverpflichtung ist ein wichtiger Teil der Präventionsarbeit.
Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung der oben beschriebenen Verhaltensweisen.

_____________________ ____________________________________
Ort und Datum                       Unterschrift


Anlage 1 zur „Selbstverpflichtungserklärung“

Katalog der Straftaten nach §72a ABS.1 SGB VIII

§ 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht § 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

§ 174a Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen

§ 174b Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung

§ 174c Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses

§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern
§ 176a Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
§ 176b Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
§ 177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
§ 178 Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
§ 179 Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
§ 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
§ 180a Ausbeutung von Prostituierten
§ 181a Zuhälterei
§ 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
§ 183 Exhibitionistische Handlungen
§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
§ 184 Verbreitung pornographischer Schriften
§ 184a Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften
§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
§ 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
§ 184d Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Medien- oder Teledienste
§ 184e Ausübung der verbotenen Prostitution
§ 184f Jugendgefährdende Prostitution
§ 225 Misshandlung von Schutzbefohlenen
§ 232 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
§ 233 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft
§ 233a Förderung des Menschenhandels
§ 234 Menschenraub
§ 235 Entziehung Minderjähriger
§ 236 Kinderhandel