Schutzkonzept Ev.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck
PRÄAMBEL (aus dem Leitbild der Kirchengemeinde)
A) Was wir glauben
Gott ist Menschen geworden durch Jesus Christus. Gott können wir spüren durch die Luft, die wir atmen, den Wind, den wir spüren, die Musik, die wir hören. Durch Jesus und den Geist, der durch ihn in die Welt gekommen ist, gibt uns Gottes Nähe Kraft und das Gefühl, nicht allein zu sein. Deshalb wollen wir Räume der Begegnung mit der Nähe Gottes eröffnen – im Hören, im Singen, im Gebet.
Wir glauben daran, dass Gott uns Menschen immer schon nahe ist. Deshalb können wir uns ihm nähern. Wie Essen und Musik ist Gottes Nähe: Lebensnotwendig und ein Grund zur Freude, die von einem neuen Leben singt.
B) Was wir wollen
Wir wollen für die Menschen vor Ort da sein und ihnen die frohe Botschaft bringen – in allen Lebensbezügen. Davon zeugen lebendige Gottesdienste, vielfältige Angebote für Kinder- und Jugendliche, eine breitgefächerte kirchenmusikalische Arbeit und ein hohes ehrenamtliches Engagement von jung und alt. Dazu gehört auch die Bereitschaft, die eigenen Mauern zu verlassen und die alltäglichen Lebensräume mit ihren Sorgen und Hoffnungsbildern wahrzunehmen.
Wir wollen den Menschen Räume der Begegnung eröffnen und entwickeln neue Ideen für unsere Kirche als Ort der Gastfreundschaft. Wir setzen uns ein für eine Kultur gegenseitiger Wertschätzung und Nächstenliebe.
1. Grundlagen
1.1 Wen wir besonders schützen
Wir verstehen unsere Kirchengemeinde als Schutz- und Kompetenzort der Generationen. Dieses Schutzkonzept haben wir erstellt, um insbesondere die Kinder- und Jugendlichen bei uns zu schützen. Jedes 5. Kind in Deutschland erfährt Übergriffe und sexualisierte Gewalt. Diese Kinder werden erwachsen. Sie alle sind in unseren Gemeinden und der Nachbarschaft. Wir haben uns daher mit dem Thema sexualisierte Gewalt befasst, können diese definieren und kennen die Dynamik von Täter*innen und Betroffenen.
Dieses Konzept soll die Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt schützen, die schon verbal beginnen kann. Wir setzen uns ein gegen Mobbing, Ausgrenzung, Missachtung und jedwede Form der Ausnutzung von Strukturen und Machtgefällen.
1.2 Kontakt zu Fachberatungsstellen
Wir sind uns bewusst, dass sich kein Kind alleine vor sexualisierter Gewalt schützen kann. Keine erwachsene Bezugsperson kann ein Kind oder eine*n Jugendliche*n alleine schützen. Die Erfahrung sexualisierter Gewalt kann sich auf alle Bereiche des Lebens auswirken: körperlich, psychisch, sozial und in der Sexualität.
Die Reaktion des Umfeldes und der Umgang mit den Betroffenen ist für das Ausmaß der Folgen sexualisierter Gewalt wichtig. Wird der betroffenen Person geglaubt, wird sie unterstützt, geachtet und gestärkt, können die Folgen deutlich geringer sein!
Wir lassen uns unterstützen von internen kirchlichen und kirchennahen Fachberatungsstellen sowie von externen Fachberatungsstellen (Anlage 1, Kontaktdaten):
Fachstelle Prävention und Intervention des Kirchenkreises Hamburg-Ost
Wendepunkt e.V.
Dunkelziffer
Deutscher Kinderschutzbund Stormarn e.V.
Evangelische Beratungsstelle Stormarn
UNA - Unabhängige Ansprechstelle der Nordkirche
Beratung und Hilfe wird auch für die Personen geboten, die eines grenzverletzenden Verhaltens beschuldigt werden:
Wendepunkt e.V.
Probst/ Pröbstin
Hamburger Gewaltschutzzentrum
UKE-Telefonsprechstunde bei laufendem Verfahren
Anfragen und Beratung sind überall auch anonym möglich.
2. Maßnahmen zur Gewaltprävention
2.1 Partizipation
Partizipation ist ein (UN-Kinder-)Recht und kein Zugeständnis. Wir verstehen Partizipation daher als Querschnittaufgabe, die von allen geübt werden muss. Sie gleicht bestehende Machtgefälle an und entzieht Täter*innen so tendenziell die Grundlage für Übergriffe. Der Grad der Partizipation wird aufgabenspezifisch entschieden. Die Methoden der Partizipation werden von bzw. mit den Gruppen gemeinsam entwickelt. So können durch vielfältige Methoden alle entsprechend ihrer Fähigkeit partizipieren.
Wir verpflichten uns, Entscheidungen zu treffen, die für die Entwicklung und Umsetzung des Schutzkonzeptes in den jeweiligen Gruppen und Angeboten notwendig sind. Gemeinsam mit der Leitung der jeweiligen Formate wird vom Kirchengemeinderat unter Berücksichtigung des Partizipationsgrads bestimmt, mit welcher Methode die Eltern, Kinder und Jugendlichen beteiligt werden sollen.
Partizipation in unserer Gemeinde bedeutet konkret:
In die Weiterentwicklung des Schutzkonzepts werden sowohl Hauptamtliche, als auch Ehrenamtliche, sowohl Erwachsene als auch Kinder und Jugendliche einbezogen.
Die Risikoanalyse (siehe 2.3) wird gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen erstellt und regelmäßig zusammen mit ihnen überprüft
Verhaltensregeln, z.B. für Freizeiten/ Zeltlager werden gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen aufgestellt und regelmäßig besprochen (Anlage 2, Verhaltenskodex für Freizeiten)
Die Kinder und Jugendlichen werden aufgefordert, eigene Ideen, Beobachtungen, Meinungen und Anliegen zum Thema Gewaltschutz einzubringen. Sie werden gehört und ernst genommen, ihre Anliegen werden beachtet.
Wir bieten (z.B. über die Akademie Großhansdorf) Formate an, die Kinder und Jugendliche stärken, die sie befähigen, ihre Meinung zu äußern, ein gesundes Selbstwertgefühl zu entwickeln und mutig zu agieren.
Im Jugendausschuss und den Fachgruppen, die von den Jugendlichen selbst organisiert und geleitet werden, können Kinder und Jugendliche eigene Themen einbringen und bearbeiten, sowie alle Belange aus dem Gemeindeleben, die sie betreffen, diskutieren und eine Haltung dazu entwickeln. Die Ergebnisse/ Anliegen aus den Fachgruppen werden über die Diakonin in den Kirchengemeinderat eingebracht, sodass die Beteiligung der Jugendlichen an der Weiterentwicklung des Gemeindelebens und an Entscheidungen, die ihre Belange betrifft, gewährleistet ist.
Fortbildungsangebote, wie das Modul zur Kindeswohlgefährdung im Rahmen der Evangelischen Jugend, oder vergleichbare Angebote des Kinderschutzbundes oder des PETZE-Instituts, sollen regelmäßig, mind. jedoch alle zwei Jahre angeboten werden. Die Teilnahme ist für alle Mitarbeitenden verpflichtend, die leitend in den Angeboten und Gruppen für Kinder und Jugendliche tätig sind oder sich engagieren. Neue Erkenntnisse aus den Fortbildungsangeboten werden in das Schutzkonzept eingearbeitet und im Gemeindealltag umgesetzt.
Wir sind uns bewusst, dass
es wichtig ist, erwachsene Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen zu informieren und zu stärken.
Erwachsene trotzdem die Verantwortung zu tragen haben.
Primärprävention niemals zuerst bei Kindern ansetzt, sondern Erwachsene stets in der Verantwortung dafür belässt, den Schutz von Kindern sicher zu stellen.
Methodik und Inhalte der Prävention zielgruppenorientiert sein sollen. So können beispielsweise kleine Kinder gestärkt werden, ohne sie dabei zu verängstigen.
Prävention dann am besten wirkt, wenn sie in den unterschiedlichen Entwicklungsphasen von Kindern und Jugendlichen regelmäßig wiederkehrend Impulse setzt.
Es ist unser Selbstverständnis als Kirchengemeinde, Grenzüberschreitungen in allen unseren Angeboten und Aktivitäten bewusst wahrzunehmen, in geeigneter Weise zu thematisieren und bei unklaren Strukturen und Beobachtungen uns durch die unabhängige Meldebeauftragte beraten zu lassen.
2.2 Vertrauen und Schutz in Balance bringen – Risikobewertung
Wir prüfen anlassbezogen und regelmäßig, an welchen Stellen Risiken für Gewalt zu vermuten oder zu erkennen sind. Diesen Prozess gestalten wir partizipativ: Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die sich auf dem Kirchengelände aufhalten, unsere Angebotsformate und Räumlichkeiten nutzen, müssen ebenso wie alle ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden die Möglichkeit haben, ihre Sichtweisen beizutragen, Wünsche für Veränderungen und Weiterentwicklung zu äußern.
Die Risikoanalyse (Anlage 3, Risikoanalyse intern) umfasst u.a. bauliche, konzeptionelle, strukturelle und personelle Faktoren. Die Ergebnisse werden reflektiert insbesondere mit Blick auf die Frage, welche Bedingungen Täter*innen vor Ort nutzen könnten, um sexuelle Gewalt vorzubereiten und zu verüben. Aus den Ergebnissen der Risikoanalyse leiten wir Maßnahmen für Verbesserungen ab, die dann umgesetzt und überprüft bzw. angepasst werden. Diese Maßnahmen sind ebenso allen sie Betreffenden bekannt zu machen.
Bei der Risikoanalyse achten wir auf:
bauliche Faktoren: räumliche Gegebenheiten im Kirchengebäude, Gemeindehaus, auf dem Kirchengelände, örtliche Gegebenheiten auf Freizeiten u.a.
konzeptionelle Faktoren: Partizipationsmöglichkeiten, Beschwerdemanagement, Eignungsverfahren zur Personalauswahl qualifizierter Mitarbeiter*innen, Fortbildungsmöglichkeiten u.a.
strukturelle Faktoren: Personalstruktur, Verhaltenskodizes und fachliche Kontrolle zum grenzwahrenden Umgang, alltägliche Situationen, in denen Nähe und Distanz problematisch werden können (auch in sozialen Medien), Abläufe und Alltagsstrukturen (Machtstrukturen und Entscheidungswege), die anfällig für Grenzverletzungen sind, gelebte Kultur der Offenheit und Achtsamkeit
personelle Faktoren: Besondere Beachtung des Schutzes vulnerabler Gruppen (Kinder, Jugendliche, Menschen mit kognitiven und komplexen Beeinträchtigungen), (Selbst)- Reflexionsmöglichkeiten der Mitarbeiter*innen, Sprachfähigkeit, Offenheit für Veränderungen
Analyse, Maßnahmenplanung und Ergebnisse werden dokumentiert und sind der AGPrävention, dem KGR, der Fachstelle Prävention/ Intervention und der pröbstlichen Person zugänglich. Vorgenommene Maßnahmen werden nach einem halben Jahr darauf überprüft, ob sie zur Verbesserung der Situation geführt haben.
2.3 Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende
Prävention beginnt bereits bei der Personalauswahl. In den Bewerbungsgesprächen werden die Themen Gewaltschutz, Schutzkonzept, Schulungen und Fortbildungen zu dem Themenbereich und Selbstverpflichtung angesprochen. Dies wird dokumentiert.
In unserer Kirchengemeinde ist der/ die Personalverantwortliche für das erweiterte Führungszeugnis verantwortlich. Der/ die Personalverantwortliche unserer Kirchengemeinde meldet der Personalabteilung des Kirchenkreises Hamburg Ost die Hauptamtlichen im kinder- und jugendnahen Bereich, damit das Verfahren „erweitertes Führungs zeugnis“ von dort durchgeführt werden kann.
Im Bereich der Evangelischen Jugend übernimmt die Diakonin/ der Diakon die Verantwortung für den Nachweis bei leitenden Ehrenamtlichen in kinder- und jugendnahen Bereichen. Sie/ er veranlasst, dass die Ehrenamtlichen ein erweitertes Führungszeugnis beantragen und einreichen, nimmt Einsicht in das Dokument und dokumentiert dies nachweislich. Personen mit einschlägigen Einträgen dürfen nicht beschäftigt werden.
Alle Ehrenamtlichen, die sich in der Evangelischen Jugend engagieren, unterzeichnen eine Selbstverpflichtung (Anlage 4, Selbstverpflichtungserklärung, Anlage 4.1, Selbstverpflichtung für Freizeiten).
Ob Haupt- und Ehrenamtliche, die nicht direkt im Kinder- und Jugendbereich tätig sind, sondern nur gelegentlich mit dieser Zielgruppe arbeiten, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen, wird im Einzelfall geprüft. Anhand des A/B-Prüfbogens (Anlage 5) der Fachstelle und Prävention und Intervention des Kirchenkreises Hamburg-Ost wird ermittelt, ob ein erweitertes Führungszeugnis nach Art, Intensität und Dauer nötig ist. Zuständig ist der/ die Personalverantwortliche unserer Kirchengemeinde.
Die Verantwortlichen übernehmen die Einsichtnahme der erweiterten Führungszeugnisse und führen eine Liste, wann es vorgelegt wurde. Alle 5 Jahre erfolgt eine Aufforderung zum Beibringen eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses.
Für den verantwortungsvollen Umgang miteinander erstellen wir gemeinsam Verhaltenskodizes, die für die Zielgruppen jeweils einsehbar sind.
Wir sind uns bewusst, dass
ein verantwortungsvoller Umgang miteinander durch formulierte Regeln als Orientierungsrahmen einem grenzachtenden Miteinander dienen.
gemeinsam besprochene Regeln in den Gruppen, Menschen vor Grenzverletzungen und sexueller Gewalt schützen können, und den Graubereich zwischen normalem und grenzüberschreitendem Verhalten verkleinern (siehe 5. Beschwerdemanagement)
Gruppenregeln ein fachlich adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis sicherstellen.
der Umgang miteinander in unserer Kirchengemeinde partizipativ erarbeitet werden soll, um möglichst genau auf die entsprechenden Zielgruppen bzw. die Arbeitsbereiche zugeschnitten zu sein.
Vorliegende Verhaltenskodizes:
Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung für Freizeiten (Anlage 2 und Anlage 4.1) – wird vor den Freizeiten besprochen und liegt auf den Freizeiten für alle einsehbar vor
2.4 Beschwerdemanagement
Ein funktionierendes Beschwerdemanagement und eine gute Feedbackkultur tragen zur Prävention gegen sexualisierter Gewalt bei.
Wir sind uns bewusst, dass
sexualisierte Gewalt sich in der Regel langsam und systematisch steigert.
unsere Kirchengemeinde über das Beschwerdemanagement die Möglichkeit hat, einen Raum zu schaffen, um frühzeitig unangenehme Dinge ansprechen zu können, bevor sich daraus „Schlimmeres“ entwickelt.
das Beschwerdemanagement dazu möglichst breit aufgestellt sein muss, so dass positive und negative Feedback-Erfahrungen in Bereichen geschaffen werden, die emotional nicht verletzend sind.
das Beschwerdemanagement so vielfältig sein muss, dass alle Gemeindeglieder davon profitieren können.
Beschweren kann sich jede*r bei uns in der Kirchengemeinde bei den Ansprechpersonen persönlich, telefonisch, per Mail oder Brief. Kontaktdaten finden sich auf der Homepage und im Gemeindebrief, oder man kann sich im Gemeindebüro melden. Wir informieren auf der Homepage über unser Beschwerdemanagement und kommunizieren diese Möglichkeit auch in den Gemeindegruppen.
Beschwerdegründe können zum Beispiel sein:
Verletzung des Verhaltenskodex bzw. Nichteinhaltung vereinbarter Regeln in Gruppen/Einrichtungen
unbedachte Machtausübung
bewusstes Nichtreagieren, wo Reaktion erforderlich wäre
Verhalten zur Befriedigung eigener Bedürfnisse, ohne die Interessen anderer zu berücksichtigen
strafbares Verhalten
Die Person, die eine Beschwerde entgegennimmt, notiert sie in einem Formular, (Anlage 6) das an die für diese Beschwerde zuständige Person weitergegeben wird. Diese bearbeitet sie weiter, nimmt Kontakt zur Person auf, die sich beschwert hat, klärt den Sachverhalten, bespricht mit ihr das weitere Vorgehen, leitet ggf. Lösungsideen in die Wege und evaluiert nach einem verabredeten Zeitraum, ob der Beschwerdegrund behoben ist. Alle Beschwerden werden ernstgenommen. Die Dokumentation wird im Ordner „Beschwerdemanagement“ abgelegt. Der Ordner befindet sich in einem verschlossenen Schrank im Büro der Diakonin/ des Diakons.
3. Maßnahmen bei Gewalt
3.1 Handlungsplan bei sexualisiertem Gewaltvorkommen
Wenn es trotz präventiver Maßnahmen zu Gewalt kommt, dann gilt: „Nicht wegschauen, handeln!“ - im Verdachtsfall genauso wie bei eindeutig als Gewalt erkennbarem Verhalten. Der Schutz potentiell Betroffener hat oberste Priorität.
Der Handlungsplan ist ein Leitfaden für alle Menschen, die von Personen zu Fällen sexualisierter Gewalt angesprochen werden, bzw. dies beobachten. Alle ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden und alle Teilnehmer*innen unserer Angebote sollen wissen, wie und wo sie mit Beobachtungen und Verdacht in Bezug auf sexualisierte Gewalt im Rahmen unseren kirchlichen Angeboten Gehör finden. In unserer Kirchengemeinde benennen wir Ansprechpersonen zum Thema sexualisierte Gewalt (siehe Anlage 1). Die Ansprechpersonen sind mit dem Verfahrensablauf und dem Handlungsplan/ Handlungsleitfaden vertraut und sind zur Teilnahme an Fortbildungen verpflichtet.
Der Verfahrensablauf umfasst alle Schritte von der Abklärung einer ersten Vermutung, über Schutzmaßnahmen, Strafanzeige und Rehabilitationsverfahren bis hin zur Aufarbeitung. Mitarbeitende, die im kinder- und jugendnahen Bereich tätig sind, werden regelmäßig zum Verfahrensablauf/ Handlungsplan geschult. Er hängt im Gemeindehaus im Kinder- und Jugendbereich aus. In unserer Gemeinde richten wir uns nach dem Verfahrensablauf der unabhängigen Meldebeauftragten der Fachstelle Prävention und Intervention des Kirchenkreises Hamburg Ost (Anlage 7).
Der erste Schritt im Verfahrensablauf bei sexualisierter Gewalt im Kirchenkreis Hamburg Ost ist der Handlungsleitfaden. Er ist für alle verbindlich und soll dabei helfen, bei Anhaltspunkten/ Verdacht bezüglich sexualisierter Gewalt oder der Verletzung des Abstinenz- und Abstandsgebots sachgerecht agieren zu können. Er legt die Abläufe fest, benennt, wer wann verantwortlich ist und wen man unterstützend hinzuziehen kann. Niemand kann und soll alles alleine regeln! Der Handlungsleitfaden soll allen Menschen in der Gemeinde die Sicherheit geben, dass im Notfall ein geordnetes Verfahren greift. Diese Sicherheit ermöglicht die emotionale Bereitschaft, hinzusehen und aktiv zu werden.
Unser Handlungsleitfaden:
Wir bewahren Ruhe und treffen in keinem Fall voreilige Entscheidungen. Wir konfrontieren niemanden mit diesem Verdacht oder Vorwürfen, dazu bedarf es einer sorgfältigen, fachlichen Vorgehensweise.
Wir hören dem Menschen, der sich an uns wendet, aufmerksam zu, bewerten das Erzählte nicht. Wir bestärken die Person darin, dass es richtig war, sich mitzuteilen. Wir stellen möglichst keine weiterführenden Fragen.
Wir schützen Betroffene oder Dritte vor weiteren Übergriffen. Akute Gefahrensituationen sind unverzüglich zu beenden.
Wir dokumentieren unbedingt wertfrei den geschilderten Sachverhalt (Beteiligte, Geschehen, Ort, Zeit, weitere Schritte). Dazu verwenden wir ein einheitliches Formular (Anlage 8)
Wir holen uns Hilfe bei der unabhängigen Meldebeauftragten des Kirchenkreises Hamburg-Ost. Alle Meldungen und Beratungen können auch anonym erfolgen.
Meldepflicht gemäß §6 Präventions-Gesetz: „Jede*r Mitarbeitende hat zureichende Anhaltspunkte für den Verdacht einer Verletzung des Abstinenzgebotes und des Abstandsgebotes oder sexualisierte Gewalt im kirchlichen Bereich unverzüglich der bzw. dem für seinen kirchlichen Träger zuständigen Beauftragten zu melden. Sie sind berechtigt und verpflichtet, sich zur Einschätzung eines unklaren Vorfalls durch die bzw. den zuständigen Beauftragten beraten zu lassen.“
Die Ansprechpersonen der Gemeinde leiten die Meldung stellvertretend weiter an die Meldebeauftragte, wenn Betroffene oder Beobachtende/ Wissende dies nicht tun können oder wollen.
Die Meldebeauftragte veranlasst alle erforderlichen Schritte in Rückkopplung mit unserer Gemeinde oder Einrichtung. Wir wissen, wir sind nicht allein!
Wir sind uns bewusst, dass es für Kindertagesstätten und Jugendhilfeeinrichtungen bereits verbindliche Handlungskonzepte gibt.
Bei Presseanfragen verweisen wir auf die Pressestelle des Kirchenkreises
Grundsätzliches zur Sach- und Reflexionsdokumentation:
Vor einem Gespräch prüfen wir, ob die sich mitteilende Person anonym oder in Teilen anonym bleiben möchte. Während des Gesprächs wenden wir uns mit unserer vollen Aufmerksamkeit der sich anvertrauenden Person zu. Für das Protokoll notieren wir die O-Töne in direkter Rede. Nach dem Gespräch fertigen wir ein Protokoll entsprechend des Formulars (Anlage 8) an.
Die Sachdokumentation enthält immer:
Datum und Anlass der Vermutung für das Vorliegen sexualisierter Gewalt
Beobachtungen und Berichte, möglichst in wörtlicher Rede (auch vermeintlich kleine Details sind später hilfreich)
Namen und Kontaktdaten der berichtenden Person
protokollierende Person
hinzugezogene Stellen, informierte Personen (zum Beispiel Kolleg*innen)
Absprachen, Schritte, die geplant beziehungsweise durchgeführt wurden
Begründungen für Entscheidungen
Empfehlungen von externen Stellen
Bei der Reflexionsdokumentation geht es darum,
sich seiner Gefühle bewusst zu sein,
genau festzuhalten, welche Informationen von wem kommen,
nach weiteren Erklärungsmöglichkeiten zu suchen,
Handlungsschritte abzuwägen
3.2 Unterstützungshilfen
Wir sind uns bewusst, dass
die Nordkirche eine Kommission eingerichtet hat. Diese bietet Betroffenen von sexualisierter Gewalt oder sexuellen Grenzverletzungen im Bereich der Nordkirche Hilfe in Form von Gesprächen und individuellen Anerkennungsleistungen an.
das Angebot zuzuhören, erlittenes Unrecht wahrzunehmen, die Verantwortung der Institution anzuerkennen, sich mit dem, was durch kirchliche Mitarbeitende geschehen ist, auseinanderzusetzen, dazugehören.
die Kommission im Dialog mit Betroffenen diesen angemessene Hilfeleistungen oder individuell passende Unterstützung zukommen lassen möchte.
3.3 Anerkennungsleistung
Ansprechstelle in der Anerkennungskommission in der Nordkirche ist die Stabsstelle Prävention - Fachstelle der Nordkirche gegen sexualisierte Gewalt. Die/ der Ansprechpartner*in für Unterstützungsleistungen unserer Kirchengemeinde ist der Kirchengemeinderat.
3.4 Rehabilitation
Wir sind uns bewusst, dass
Rehabilitationsverfahren elementarer Bestandteil eines Schutzkonzeptes, insbesondere des Handlungsplanes im Ernstfall sind.
die Existenz des Rehabilitationsverfahrens Menschen ermutigt, potentielle Grenzverletzungen anzusprechen.
Mitarbeitende sich gestärkt und geschützt fühlen, insbesondere in der Arbeit mit herausfordernden Zielgruppen.
Da Konzepte für Rehabilitationsverfahren oft noch am Anfang stehen, erklären wir uns bereit, im Ernstfall mit unseren Ansprechpersonen die notwendigen Schritte zu erwägen und Ressourcen freizusetzen.
Der Fokus liegt bei der zu rehabilitierenden Person. Zur Nachsorge werden auch externe Hilfen hinzugezogen (und bezahlt). Des weiteren wird geprüft, ob und in welcher Höhe entstandene Kosten für juristische, therapeutische oder andere Unterstützung der zu Unrecht beschuldigten Person getragen werden.
Auch Teams, Kinder- und Jugendgruppen, Leitungsgremien etc. werden professionell begleitet.
Die Ansprechpersonen stehen für Gespräche zur Verfügung, bis die Institution und die beteiligten Personen einen gemeinsamen Abschluss gefunden haben. Dieser wird bewusst geplant, terminiert und durchgeführt.
Alle Schritte des Verfahrens sind zu dokumentieren.
Beschlossen vom Kirchengemeinderat am 26.01.2026
Die Entscheidung werden vom Kirchengemeinderat regelmäßig überprüft.
Anlage 1
1. Kirchliche Fachberatungsstellen
Fachstelle Prävention und Intervention
Steindamm 55
20099 Hamburg
Tel: +49 40 51 90 00 470
Mail: fachstelle.praevention@kirche-hamburg-ost.de
Unabhängige Meldebeauftragte Kirchenkreis HH-Ost
Jette Heinrich
040 – 519 000 472
Mobil 0176 95 19 896
jette.heinrich@kirche-hamburg-ost.de
anonym@kirche-hamburg-ost.de
Präventionsbeauftragter
Oliver Krause
040 – 519 000 474
oliver.krause @kirche-hamburg-ost.de
Fachreferentin für Prävention
Anja Raabe
040 - 51 90 00 475
anja.raabe@kirche-hamburg-ost.de
Fachreferat Kinderschutz Kita
Joyce Anessa Pagel
040 – 519 000 477
Joyceanessa.pagel@kirche-hamburg-ost.de
Britta Sell
040 – 519 000 477
Britta.sell@kirche-hamburg-ost.de
Pressestelle des Kirchenkreises:
Remmer Koch
Mobil: 0151 19519804
UNA - Unabhängige Ansprechstelle der Nordkirche
0800 0220099
Anerkennungsleistung
Ansprechstelle in der Anerkennungskommission (ULK) in der Nordkirche ist die Stabsstelle Prävention - Fachstelle der Nordkirche gegen sexualisierte Gewalt
2. Weitere Fachberatungsstellen:
Wendepunkt e.V.
Hamburger Beratungsstelle
040 – 70298761
hamburg@wendepunkt-ev.de
Dunkelziffer E.V. Hamburg
040 – 42 10 700 10
Deutscher Kinderschutzbund Stormarn e.V. „Insoweit erfahrene Fachkräfte“ nach § 8a SGB VIII
Heike Helbig
04532 – 5170
Kerstin Kalischer
04532 - 5170
Evangelische Beratungsstelle Stormarn „Insoweit erfahrene Fachkräfte“ nach § 8a SGB VIII
Bärbel Suckow
04532 – 2 44 33
Ashkan Faghir Afghani
04102 - 53766
Beratung und Hilfe für die Personen, die eines grenzverletzenden Verhaltens beschuldigt werden:
über Fachstelle Prävention und Intervention (Kontakt siehe oben) oder direkt an:
Hamburger Gewaltschutzzentrum
040 28 00 39 50 474
UKE-Telefonsprechstunde bei laufendem Verfahren
040 74 10 52 225
Anfragen und Beratung sind überall auch anonym möglich.
3. Kontakte in der Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck
Ansprechpersonen zum Thema sexualisierte Gewalt bei Kindern und Jugendlichen in unserer Kirchengemeinde:
1. Angelika Woge
2. Dr. Karl Holger Lose
Kontakt: Schutzkonzept@kirche-ghd.de
Die/ der Ansprechpartner*in für Unterstützungsleistungen unserer Kirchengemeinde:
Der Kirchengemeinderat
Vorsitz: Bettina Wache-Möhle
bettina.wache-moehle@kirche-ghd.de